Gut zu wissen!
Wie wird gefördert:
Gefördert werden 20% der Kosten für Arbeitsleistungen, nicht aber Materialkosten. Höchstens jedoch € 600,-- pro Förderobjekt.
Was wird gefördert:
- Erneuerung von Wandanstrichen und Tapeten
- Austausch von Bodenbelägen
- Schleifarbeiten an Böden samt Neubeschichtung
- Erneuerung und Dämmung von Dächern, Fassaden, oberster oder unterster Geschoßdecke
- Austausch von Fenstern und Türen
- Austausch von Innentüren samt Türstöcken
- Sanierung von Sanitäranlagen
- Erneuerung der gesamten Wasserinstallation
- Erneuerung von Stiegen samt Geländer
- Erneuerung der Einbauküche
- Elektroinstallationen
- Wartung von Heizungsanlagen
- Schädlingsbekämpfung (z.B. Hausschwamm, Holzwurm)
- Verlegung von Boden- und Wandfliesen
Was wird NICHT gefördert:
- Neubauten, jede Art von Erweiterungsarbeiten (Aufbauten, Zubauten)
- Außenlanlagen, Gartengestaltung
- Einbau und Ausbau von Heizungsanlagen für fossile Brennstoffe
- Ablesdienste für Verbrauchszähler (Gas, Strom, Wasser, etc.)
- Möbel, Möbelrestaurierungen
- Haushaltsgeräte
- Poolreinigung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Beim baurechtlich fertiggestellten Förderobjekt muss es sich um ein Eigenheim, Reihenhaus oder um eine Wohnung in Niederösterreich handeln.
- Das Förderobjekt muss als Hauptwohnsitz bewohnt werden.
- Die gesamte Arbeitsleistung (Beginn und Ende) ist ab dem 1.1.2018 von einem befugten Unternehmen mit Sitz in Niederösterreich zu erbringen.
Gültigkeit:
Der NÖ Handwerkerbonus 2018 endet, wenn die bereitgestellten 3,5 Mill. € ausgeschöpft sind.
Förderungsantrag:
Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden:
www.noe.gv.at/handwerkerbonus-antrag
Wir helfen Ihnen gerne bei den Formalitäten!
Wo wird gefördert
Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich
Wie wird gefördert:
Für folgende Maßnahmen kann bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. einem Reihenhaus oder bei einer Wohnung im Mehrfamilienhaus ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden: Elektronischer Schutz: Einbau einer Alarmanlage bis zu € 1.000,–
Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Alarmanlagen müssen den VSÖ- oder VDS-Richtlinien, der EN 50130, der EN 50131 oder der OVE-Richtlinie R2 entsprechen.
- Sicherheitseingangstüren müssen der ÖNORM B 5338 oder der EN 1627 entsprechen und eine Widerstandsklasse RC von mindestens 3 aufweisen.
- Die Alarmanlage bzw. die Sicherheitseingangstür muss von einem befugten Unternehmen eingebaut werden.
- Das ausführende Unternehmen bestätigt den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der entsprechenden Normen auf der Beilage „Sicheres Wohnen“.
- Die antragstellende Person hat dafür zu sorgen, dass alle zivilrechtlichen Erfordernisse erfüllt sind und die erforderlichen Zustimmungserklärungen sowie allfällige erforderliche behördliche Bewilligungen für die Errichtung der Sicherheitsmaßnahmen
- Natürliche Personen mit dem Hauptwohnsitz am zu fördernden Objekt im Burgenland/Niederösterreich wie Eigentümer , Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, Mieter und Pächter
- Österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte (z.B. EU-Bürger)
Gültigkeit:
Förderung „Sicheres Wohnen“ ist mit 31.12.2018 befristet.
Förderungsantrag Niederösterreich:
Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden:
www.noe.gv.at/sichereswohnen-antrag
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, den Antrag online zu stellen, so können Sie dies persönlich im Regierungsviertel in St. Pölten oder in einer der Kompetenzzentren bzw. Beratungsstellen
der Abteilung Wohnungsförderung tun. Diese finden Sie in den Bezirkshauptmannschaften Nö.
Förderungsantrag Burgenland:
Der Antrag kann online heruntergeladen werden:
www.burgenland.at/wohnen-energie/wohnen/sicheres-wohnen/alarmanlagen/
oder abgeholt werden.
- im Gemeindeamt
- beim Amt der Burgenländischen Landesregierung,
Abteilung 3 - Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung,
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Wir helfen Ihnen gerne bei den Formalitäten!